Im Antragsverfahren ist eine Beratung vor Ort mit unserem Büro als Sanierungsbeauftragter erforderlich.
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Grundsätzliche Informationen finden Sie in den "Allgemeinen Hinweisen" und im "Leitfaden für den Inhalt der detailierten Angebote"
auf dieser Webside.
Der Abgabetermin für die Förderanträge ist bis zum 15.12.15 verlängert worden.